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   OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17   

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https://dejure.org/2020,3080
OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17 (https://dejure.org/2020,3080)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.02.2020 - 4 U 64/17 (https://dejure.org/2020,3080)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 4 U 64/17 (https://dejure.org/2020,3080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 172 Abs 1 ZPO, § 189 ZPO
    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben an bergbaugeschädigtem Wohnhaus; Zurückverweisungsantrag bei Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müssen Entspannungsgräben zurückgebaut werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nicht erfolgter Rückbau von Entspannungsgräben: Schadensersatzanspruch?

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Bergbauschaden: Klage auf Schadensersatz wegen nicht erfolgten Rückbaus sogenannter "Entspannungsgräben"

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 105/13

    Beschwerdeverfahren in einer Betreuungssache: Absoluter Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17
    cc) Der Bundesgerichtshof hat in anderen Entscheidungen Beschlüsse des Beschwerdegerichts wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung aufgehoben, nachdem die Kammer im Beschwerdeverfahren statt des originären Einzelrichters entschieden hatte (BGH NJW 2003, 1875) und umgekehrt (BGH MDR 2016, 413).

    Denn auch in diesem Fall liege eine willkürliche Zuständigkeitsüberschreitung vor (BGH MDR 2016, 413, juris Rdn. 9).

    (3) In dem oben genannten, vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH MDR 2016, 413, juris Rdn. 9) hat dieser eine willkürliche Zuständigkeitsüberschreitung bei "bloßem" Rechtsfehler des Erstgerichts bejaht.

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17
    Insoweit ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der geltend gemachte Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit Wahrscheinlichkeit zumindest teilweise besteht (BGH NJW-RR 2005, 1008; NJW-RR 2012, 880), wobei in der Regel eine "hohe Wahrscheinlichkeit" (so z.B. BGH NJW 95, 2106; NJW-RR 2008, 1397; NJW-RR 2005, 928; NJW-RR 2001, 383) verlangt wird (weniger weitgehend BGH NJW 2001, 224; NJW 2014, 2354; MDR 2003, 769: "zumindest wahrscheinlich"; vgl. Zöller/Feskorn, a.a.O., § 304 Rdn. 7).

    Daran fehlt es, wenn noch Gegenvortrag zur Höhe gebracht werden kann (Abzugsposten, Gegenforderungen), der die Gesamtheit der Klageforderung erfasst (BGH NJW-RR 2005, 1008; Zöller/Feskorn, a.a.O., § 304 Rdn. 7).

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17
    a) Die ordnungsgemäße Erhebung der Klage ist eine jederzeit von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung (BGH MDR 1992, 803, juris Rdn.6 m.w.N.).

    b) Dieser Zustellungsmangel wurde jedoch gemäß § 189 ZPO dadurch geheilt, dass die Klageschrift, wie im Berufungsverfahren nachgewiesen worden ist, der Beklagten persönlich zugegangen ist (vgl. BGH MDR 1992, 803, juris Rdn. 8).

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22

    Vergütungsanspruch eines vorzeitig aus dem Amt entlassenen

    Die fehlerhafte Beurteilung der Frage der Spezialzuständigkeit durch die erste Instanz bleibt vorliegend jedoch ohne Folgen, weil - jedenfalls außerhalb von Fällen der Willkür, für die hier nichts ersichtlich ist - nach § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung nicht darauf gestützt werden kann, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine - auch gesetzliche - Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2022 - 4 U 2567/21, juris; Lückemann in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 72a Rn. 2; Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO 5. Aufl., § 513 Rn. 26; zur Zulässigkeit einer eigenen Sachentscheidung des Berufungsgerichts bei nicht auf Willkür beruhenden Zuständigkeitsmängeln im Urteilsverfahren auch SaarlOLG, Urteil vom 13. Februar 2020 - 4 U 64/17, ZfB 2020, 218).
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